Die Energiewirtschaft gehört in die öffentliche Hand, weil die Versorgung mit elektrischem Strom elementare Daseinsvorsorge ist. Unsere Fachtagung hat zudem die Forderung nach Dezentralisierung und Demokratisierung der Energiewirtschaft unterstrichen. Nur so kann so schnell wie möglich auf erneuerbare Energien und auf das massive Einsparen von Energie umgeschaltet werden.
RWE und E.ON müssen in die öffentliche Hand – aber nicht um gleich EnBW als verstaatlichter Konzern weiter zu machen wie bisher. Dringend nötig sind neue Formen direkter Kontrolle öffentlicher und kommunaler Unternehmen. Neben den Beschäftigten müssen auch die Nutzerinnen und Nutzer sowie Bürgerinnen und Bürger über relevante Fragen der Unternehmenspolitik entscheiden können. Dezentralisierung und Demokratisierung gehören zu wirklicher Vergesellschaftung dazu.
Das in den Energieriesen steckende Großkapital muss enteignet werden. Bei der Bemessung von Entschädigungszahlen muss berücksichtigt werden, dass bereits 204 Milliarden an Steuergeldern in die Atomwirtschaft geflossen sind. Zudem müssen die Folgekosten mit einbezogen werden, wie der Abbau der atomaren Anlagen und die Dekontaminierung. Hinzu kommt das ungelöste Problem der Endlagerung des atomaren Mülls, der die kommenden Generationen unabsehbar lange Zeit beschäftigen und belasten wird.
Der Artikel 27 unserer Landesverfassung fordert ohnehin die Vergesellschaftung bei monopolartigen Machtzusammenballungen und bei Missbrauch von Wirtschaftsmacht. Die Überführung der RWE-Hochspannungsgesellschaft Amprion in Landeseigentum ist ein erster notwendiger Schritt.
Die Fachtagung hat im Konsens folgende fünf Forderungen verabschiedet: