Unter dem Titel "Finanzmittel erhöhen statt spalten" publizierte die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Landtag von NRW, Özlem Alev Demirel ein Positionspapier zum Kommunalen Finanzausgleich.
zum Jahreswechsel wurden den Kommunen seitens der Landesregierung erste Modellrechnungen darüber zugestellt, in welcher Höhe mit Landeszuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich für das Haushaltsjahr 2011 zu rechnen ist. Für eine ganze Reihe von Kommunen, insbesondere bei den kreisangehörigen, war dies ein Schreck zu Neujahr, denn die geplanten Zuweisungen würden deutlich geringer ausfallen als bisher.
Die Grunddaten für die komplexen Berechnungen der Schlüsselzuweisungen und Pauschalen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs werden nur alle paar Jahre aktualisiert, zuletzt mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2003 auf Grundlage von Daten aus dem Jahr 1999. Turnusgemäß wurde nunmehr eine neue Analyse und Bewertung der Grunddaten und Ansätze durchgeführt. Im Ergebnis legte die Landesregierung zum Jahreswechsel den Entwurf des Gemeinde-finanzierungsgesetzes 2011 vor, und übermittelte den Gemeinden die erste Modellrechnung des Innenministeriums für die Zuweisungen 2011 auf Grundlage der neuen Daten und Gewichtungen. Zum Gesetzentwurf wird noch eine Anhörung erfolgen, das GFG 2011 wird zusammen mit dem Haushalt 2011 im Februar zur 1. Lesung in den Landtag eingebracht.
Für uns als Linke spricht grundsätzlich nichts dagegen, einen kommunalen Finanzausgleich vorzunehmen, weil wir für möglichst gleiche Lebensverhältnisse und gleichermaßen auskömmliche Angebote öffentlicher Daseinsvorsorge in allen Kommunen eintreten, egal ob kleine oder große Gemeinden, ländliche Flächenkreise oder städtische Zentren.
Auch wir streben eine möglichst gerechte Verteilung der Finanzausgleichsmasse an. Dies hängt natürlich damit zusammen, wie die grundlegenden Daten, Parameter und Gewichtungen gestaltet sind. Zum Beispiel ist eine verstärkte Berücksichtigung der Anzahl von SGB-Bedarfsgemeinschaften in einer Gemeinde beim Soziallastenansatz sicherlich sinnvoll, da dadurch Kommunen mit hoher Arbeitslosigkeit höhere Zuweisungen erhalten. (Im Entwurf des GFG 2011 sind Bedarfsgemeinschaften nunmehr mit dem Faktor 9,6 statt bisher 3,9 gewichtet, Ziel ist sogar 15,3).
Gleiches gilt für die verstärkte Berücksichtigung von integrativer oder ganztäglicher SchülerInnenbetreuung im Schüleransatz (dies ist allerdings in diesem Entwurf bisher nicht erfolgt).
Problematisch ist die Sache mit der „gerechten Verteilung“ bekanntlich immer dann, wenn Mangel zu verteilen ist. Und das ist genau der Knackpunkt bei dem Entwurf des GFG 2011:
„Finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt ergeben sich infolge der Grunddatenanpassung nicht. Die Aktualisierung der Grunddaten wirkt sich ausschließlich auf die interkommunale Verteilung der Finanzausgleichsmittel aus.“ heißt es dort.
Die zu knappen Mittel werden lediglich anders, „gerechter“, verteilt. Dies führt dazu, dass manche Kommunen einiges bis sehr viel mehr erhalten als bisher, andere dagegen aber deutlich bis dramatisch weniger.
Die ohnehin vollkommen unzureichende finanzielle Ausstattung der Gemeinden wird den kommunalen Aufgaben in gar keiner Weise „gerecht“, wie immer man den Cent auch drehen und wenden mag. Das strukturelle Defizit der Kommunen in Rekordhöhe ist bekannt, verursacht in erster Linie durch Einnahmeverluste, die auf bundes- und landespolitische Entscheidungen und Maßnahmen zurückzuführen sind.
Vor dem Hintergrund der katastrophalen Finanzlage aller Gemeinden ist es für die LINKE grundsätzlich nicht akzeptabel, wenn ein Teil der Kommunen weniger Landeszuweisungen erhält, weil man sie auf Grundlage der neuen Daten und Bewertungen relativ „reicher“ gerechnet hat als andere.
Besondere Belastungen von Gemeinden müssen durch zusätzliche Mittel ausgeglichen werden, nicht durch Kürzungen bei anderen Kommunen.
Die Landtagsfraktion DIE LINKE hatte bereits für den Nachtragshaushalt 2010 gefordert, den gemeindlichen Anteil an der zu verteilenden Steuerverbundmasse, den sog. Verbundsatz, zumindest um einen Prozentpunkt von derzeit 23 % auf 24 % anzuheben. Dies hätte die zu verteilende Finanzmasse um rund 350 Millionen € erhöht. Dieser Antrag wurde jedoch von allen anderen Parteien im Landtag abgelehnt, die in Sonntagsreden immer die „kommunale Familie“ im Mund führen.
(Die Verbundquote betrug übrigens im Jahr 1981 noch 28,5 % und wurde schrittweise auf 23 % abgesenkt.)
Die Landtagsfraktion wird im Rahmen der Haushaltsberatungen erneut eine Erhöhung des Verbundsatzes im GFG 2011 fordern und dafür eintreten, dass keine Gemeinde schlechter gestellt wird und weniger erhält als bisher.
Nur wenn die zu verteilende Finanzmasse erhöht wird, kann der Kommunale Finanzausgleich so gestaltet und berechnet werden, dass keine Gemeinde schlechter gestellt wird, aber dennoch besondere Belastungen und sinnvolle Aktualisierungen bei den Gewichtungen berücksichtigt werden können.
Auf kommunaler Ebene könnte seitens unserer Ratsfraktionen darüber hinaus geprüft werden, wie hoch der Hebesatz bei der Gewerbesteuer lokal aktuell ist und wann er zuletzt erhöht wurde. Eine Reihe von Kommunen hat einen vergleichsweise niedrigen Gewerbesteuer-Hebesatz bzw. diesen schon seit Jahren nicht mehr erhöht. Im Rahmen der Ermittlung der normierten Realsteuerkraft wird im Entwurf zum GFG 2011 u.a. ein fiktiver Gewerbesteuer-Hebesatz von 411 % zugrunde gelegt (bisher 403 %). Je höher die Realsteuerkraft einer Kommune ist, also je „reicher“ sie rechnerisch ist, umso weniger Landeszuweisungen erhält sie – ob sie tatsächlich die zugrunde gelegten Steuersätze erhebt oder nicht.
Von daher liegt hier ggf. ein politischer Ansatzpunkt für unsere kommunalen Fraktionen.
Rückfragen und Stellungnahmen bitte an Özlem Alev Demirel
Bericht der Kommunalpolitischen Konferenz der Fraktion DIE LINKE vom 20. November 2010 in Düsseldorf