Archiv: Vergangene Aktionen

     
 
10. November 2011

NEIN zu Gewalt an Frauen! Gewalt an Frauen geht uns alle an

Nein zu Gewalt an Frauen!

Der 25. November ist ein Internationaler Gedenk- und Aktionstag, der zur Beseitigung jeglicher Formen von Gewalt gegen Frauen aufruft. Hintergrund für die Entstehung des Tages war die Verschleppung, erbarmungslose Vergewaltigung und brutale Ermordung dreier Schwestern im Jahr 1960 in der Dominikanischen Republik durch die Soldaten des ehemaligen Diktators Trujillo.

Seit 1990 ist der Gedenktag durch die UNO offiziell anerkannt und die Erinnerung daran weltweit verbreitet. Gewalt an Frauen stellt eine Verletzung der Menschenrechte und ein kriminelles Unrecht dar und muss umfassend geächtet werden.

Aktionstermine der Fraktion DIE LINKE am 25.11.2011
- Duisburg: 11.00 Uhr, Friedrich-Wilhelm-Platz
- Düsseldorf: 14.00 Uhr Wehrhahn
- Köln: 17.30 Uhr, Eigelsteintorburg

Gewalt an Frauen hat viele Gesichter

Gewalt kann als körperliche, psychische, sexualisierte Gewalt, oder subtil als soziale und ökonomische Gewalt zur Machtausübung eingesetzt werden. Gewalt kann offensichtlich sein: „Leichte“ Ohrfeigen und Wegschubsen über Werfen oder Schlagen mit Gegenständen, Waffengewalt bis hin zu geheimen Stalking, sexueller Nötigung, Missbrauch und Vergewaltigung.

Laut repräsentativer Studie des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (2004) haben 40 Prozent der in Deutschland befragten Frauen schon einmal körperliche und/oder sexuelle Gewalt oder beides nach ihrem 16. Lebensjahr erlebt. Die Befunde zu häuslicher Gewalt zeigen, dass 25% der in Deutschland lebenden Frauen Formen körperlicher oder sexueller Gewalt (oder beides) durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner erlebten. Gewalt gegen Frauen wird überwiegend durch Männer und dabei überwiegend durch den Partner und im häuslichen Bereich verübt. Täglich werden Frauen aus allen sozialen Schichten Opfer von Gewalt. Allein in Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2010 laut Polizeistatistik insgesamt 22.971 Fälle zur Strafanzeige gegeben, die verschiedenste Formen von Gewalt aufdeckten.

Präventionsarbeit leisten!

Der Prävention vor Gewalt kommt eine wichtige Funktion zu. Zum einen gilt es Kinder und Jugendliche in Kinderbetreuungseinrichtungen, sowie in Jugendeinrichtungen und Schulen für spezifische Gewaltformen zu sensibilisieren und aufzuklären. Zum anderen richtet sich Präventionsarbeit vor allem auch an Erwachsene, damit frühzeitig über Warnsignale der Gewalt informiert und interveniert werden kann. Bisherige Projektansätze sind in NRW aufgrund fehlender Ressourcen nur vereinzelt erfolgt. Diese müssen systematisch ausgebaut und verstetigt werden!

Folgen für Betroffene mildern!

Ist eine Frau Opfer von Gewalt geworden, dann weisen neben den körperlichen und seelischen Folgen auch gesundheitliche, psychosoziale und ökonomische Probleme auf die Tragweite einer Gewalttat hin. Aus der statistischen Erhebung der Autonomen Frauenhäuser wird sichtbar, dass für Frauen durch die Flucht vor der Gewalt, ein Verlust der Arbeitsstelle, der Bezug von Sozialhilfe, sowie ein Anstieg des Alleinerziehendseins deutlich erhöht werden. Die Folgen der erlebten Gewalterfahrungen werden für viele Frauen, neben den seelisch-körperlichen Verletzungen, zu einem unmittelbaren finanziellen Problem und damit zu einem Schritt in die Armut! Die betroffenen Frauen benötigen sofortige umfassende Beratung und Unterstützung, um mögliche Folgeschäden so gering wie möglich zu halten!

Hilfesystem ausbauen!

In Nordrhein – Westfalen besteht zwar ein differenziertes System aus Notrufen, allgemeinen und spezialisierten Beratungsstellen und Schutzhäusern. Die Statistik zeigt jedoch, dass die vorhandenen Frauenhausplätze nicht ausreichen, um allen Frauen einen Schutzraum zu geben. Im Jahr 2008 wurden in NRW mehr als 5.500 Anrufe von  Frauen gezählt, die wegen Überfüllung in den Frauenhäusern nicht aufgenommen werden konnten. Unterstützung und Beratung von Frauen außerhalb der Frauenhäuser konnte ebenfalls nicht im benötigten Umfang geleistet werden. Frauenberatungsstellen, Notrufe und Beratungsstellen für Vergewaltigungsopfer sind zwar vorhanden, allerdings nicht flächendeckend und ohne ausreichende Kapazitäten. Dieser Notzustand muss beendet werden!

Landesfinanzierung sichern!

Die Finanzierung der Fraueninfrastruktur ist in NRW ist in jeder Kommune, in jedem Landkreis anders geregelt. Es gibt keine verbindliche Grundlage. In den meisten nordrhein-westfälischen Frauenhäusern zahlt das Land lediglich ca. 60 Prozent der Personalkosten. Manche Städte und Kreise zahlen einen pauschalen Zuschuss dazu. Frauen, die zu wenig Einkommen für die teuren Tagessätze haben, müssen daher oft Sozialleistungen beantragen. Für Frauen, die grundsätzlich keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben wie z.B. Studentinnen, Auszubildende oder Frauen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus, gibt es keine Finanzierung. Deshalb muss eine einheitliche Finanzierung der Fraueninfrastruktur gesetzlich festgelegt werden!

Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe sofort umsetzen!

Es gibt für Frauen, die von Gewalt getroffen werden, in Nordrhein-Westfalen bisher keinen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe. Rund 5.000 Frauen flüchten jährlich mit ihren Kindern in ein Frauenhaus.

Sie benötigen sofortigen Schutz und Hilfe durch ausreichende Unterkünfte, Beratungs- und Unterstützungsangebote und einen leichten Zugang zum Hilfesystem – unabhängig von Einkommen, Aufenthaltsstatus und Wohnort. Viele Frauen werden aber abgewiesen, da es keine ausreichenden Stellen in NRW gibt. Deshalb muss ein Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz und die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten durch ein Landesgesetz gesichert werden!

DIE LINKE im Landtag NRW fordert:

  • Einen umfassenden Aktionsplan für NRW zum Schutz für gewaltbetroffene Frauen bis Ende 2012 zu verabschieden
  • Ein Landesgesetz zur Regelung von Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffenen Frauen umzusetzen
  • Auf Bundesebene dafür zu kämpfen, dass eine bundesweit flächendeckende Gewährleistung von gesicherten, verlässlichen und bedarfsgerechten Schutz- und Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder geregelt wird.