Archiv: Vergangene Aktionen

     
 
4. Juni 2011

Landesweite Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserrohren aussetzen – Kommunale Selbstverwaltung stärken

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Landtag von NRW befasst sich seit dem Frühsommer 2011 mit der Dichtheitsprüfung von Abwasserrohren. Derzeit werden die Anhörungen von ExpertInnen vorbereitet.

In Nordrhein-Westfalen haben wir rund zweihunderttausend Kilometer private Abwasserleitungen, die mit der öffentlichen Kanalisation verbunden sind. Nach dem Landeswassergesetz müssen die Grundstückeigentümer dafür Sorge tragen, dass die Abwasserrohre dicht sind, so dass aus ihnen kein verschmutztes Wasser austritt. Dadurch soll verhindert werden, dass Schmutzwasser aus undichten Leitungen ins Erdreich oder ins Grundwasser gelangt. Das ist verständlicherweise sehr wichtig für den Schutz der Umwelt. Auch der Einritt von Grundwasser in die Abwasserrohre muss verhindert werden. Denn dadurch könnten die öffentlichen Kläranlagen überlastet werden.

Dass es für die Umwelt bzw. das Grundwasser und die Böden wichtig ist, nicht mit Schmutzwasser kontaminiert zu werden, ist auch für uns selbstverständlich.Die Notwendigkeit von Dichtheitsprüfungen von Abwasserrohren wird von uns daher nicht generell in Frage gestellt. Allerdings muss die tatsächliche Verschmutzungsgefahr/Trinkwassergefährdung durch häusliche Abwässer belegt werden.

Dichtheitsprüfungen der Rohre sind in festgelegten Abständen vorgeschrieben. Offenbar haben sich nicht alle Kommunen an diese Vorschrift gehalten. Die privaten Hauseigentümer erst recht nicht. Denn der Aufwand steht oft in keinem Verhältnis zum Nutzen und ein effektiver Gewässerschutz ist sicher auch durch andere Maßnahmen  durchführbar. Und es bleibt die Frage, ob denn wirklich so viel Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation kommt und ob dies dann immer oder vorwiegend von den privaten Abwasserrohren kommt und nicht von den öffentlichen?

Dazu gibt es noch reichlich Klärungsbedarf. Wie genau ist das geprüft worden?

Es kann natürlich auch nicht sein, dass Schäden der öffentlichen Abwasserkanalisation auf private Haus- und Wohnungsbesitzer abgewälzt werden. Wer ein Häuschen hat, ist ja nicht unbedingt reich. Ein Häuschen ist keine Villa und kein Schloss. „Oma ihr klein Häuschen“, für das Oma lange stricken musste, ist gerade für uns LINKE ein schützenswertes Gut. Viele Menschen haben schwer dafür gearbeitet, um sich ein kleines Haus oder eine Eigentumswohnung zu kaufen.

Die Dichtheitsprüfungen werden von der Bevölkerung abgelehnt und sind daher von den Kommunen nur schwer umsetzbar. Da hilft auch die jetzt von der Landesregierung eingeräumte Fristverlängerung nicht wirklich weiter. Auch die Frage, wie Schäden am besten beseitigt werden können, ist noch nicht ausreichend geklärt.

Um eine größere Akzeptanz bei der Bevölkerung zu erlangen, wären folgende Beispiele nützlich:

Wenn die Kanalisation der Gemeinden und Städte überprüft und gegebenenfalls repariert wird, sollte das gemeinsam mit den privaten Eigentümern von Häusern und Wohnungen  koordiniert werden.

Für die Bürgerinnen und Bürger macht es Sinn, Synergieeffekte nutzen zu können und die Prüfung – wenn Notwendig – zeitgleich, mit der städtischer Netze, durchzuführen.

Ein weiteres Beispiel ist die Stadt Köln. Dort wird Hauseigentümern angeboten, dass die Überprüfung von privaten Abwasserkanälen gegen eine kostendeckende Gebühr von der Stadt durchgeführt wird. Ähnliches können wir - DIE Fraktion DIE LINKE - uns auch für andere Städte und Gemeinden vorstellen.

Vor allem will DIE LINKE sicherstellen, dass die „kleinen Leute“ nicht wieder zur Kasse gebeten werden. Kommunen, die in Finanznöten sind – und das sind dank verfehlter Bundes- und Landespolitik über Jahre hinweg ja die allermeisten – sollen nicht alles auf die „kleinen“ Steuerzahler abwälzen können.

Der Wunsch vieler Bürger und Bürgerinnen, die Aussetzung des Vollzugs des § 61 a Landeswassergesetz NRW (er fordert Dichtheitsprüfung), bis es eine Bundeseinheitliche Regelung gibt, wird auch von uns LINKEN favorisiert. Für die Linksfraktion wäre eine sofortige Aussetzung, bzw. eine bundeseinheitliche, sozialverträgliche und gleichzeitig auch ökologisch-sinnvolle Gesetzesnovellierung des § 61 a LWG NRW, das Beste.

Aber auch eine bundesweite Regelung darf die Belange und Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger nicht übergehen. Die Verhältnismäßigkeit für den Aufwand einer Maßnahme und ihrem Nutzen für die Umwelt  muss in jedem Fall gewahrt bleiben.
Unsere Fraktion wird sich im Rahmen der Ausschussberatungen für eine Lösung im Sinne der betroffenen BürgerInnen einsetzen.