Die Forderung nach einem Verbandsklagerecht ist seit der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz längst überfällig. Denn nur dann kann der Tierschutz möglichst konsequent in unserem Rechts- und Wertesystems verankert werden.
Der von der Landesregierung zur Beratung eingereichte Gesetzesentwurf knüpft an die aktuelle Entwicklung im Umweltrecht an und entspricht vergleichbaren Instrumenten im Natur- und Umweltrecht. Die Gesetzesinitiative räumt anerkannten Tierschutzvereinen ein, Feststellungsklage zu erheben, ohne die Verletzung eigener Rechte geltend machen zu müssen.
Das Tierschutz-Verbandsklagerecht in NRW wird die Behörden zu einem umsichtigeren Umgang mit der Ausführung des Tierschutzrechts veranlassen und bereits geltende Tierschutzvorschriften stärker durchzusetzen.
Die Einführung der Verbandsklage für anerkannte rechtsfähige Tierschutzvereine ist eine der dringlichsten tierschutzpolitischen Maßnahmen, um den im Grundgesetz verankerten Tierschutz in NRW endlich mit Leben zu füllen.