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17. August 2010

Gemeinsame Erklärung zur vorzeitigen Beendigung der Steinkohlehilfen bis Oktober 2014

Gemeinsame Erklärung der Landesregierung und der Fraktionsvorsitzenden von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke im nordrhein-westfälischen Landtag

zum

Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung des Rates über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke


Die Landesregierung NRW und die Fraktionen des nordrhein-westfälischen Landtages lehnen die Pläne der EU-Kommission zur vorzeitigen Beendigung der Steinkohlehilfen bis zum 15. Oktober 2014 ab.

Gemeinsam teilen sie die Einschätzung, dass eine Gefährdung der Stiftungskonstruktion und der Finanzierung der Ewigkeitslasten die Folge wäre. Der im Jahr 2007 gemeinsam mit dem Bund, dem Saarland, den Gewerkschaften und der RAG AG gefundene Kompromiss zum sozialverträglichen Ausstieg aus dem subventionierten Steinkohlebergbau wäre nicht mehr umsetzbar. Spätestens Ende 2014 wären betriebsbedingte Kündigungen für mehrere tausend Bergleute sowie erhebliche Arbeitsplatzverluste in der Mantelwirtschaft unausweichlich.

Die Folgen für die Mitarbeiter der Bergbauunternehmen und für deren Familien und die Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte träfen insbesondere Nordrhein-Westfalen.

Die Landesregierung und die Fraktionen des nordrhein-westfälischen Landtags fordern die Bundesregierung auf, den 2007 gemeinsam vertraglich vereinbarten Kohlekompromiss mit dem fixierten Finanz-und Zeitrahmen umzusetzen. Die Bundesregierung muss sich bei der EU-Kommission und im EU-Ministerrat für eine Veränderung der geplanten Ratsverordnung einsetzen, die den in Deutschland vereinbarten sozialverträglichen Ausstieg aus der Steinkohle bis 2018 ermöglicht.